Unfall Anwalt

Bayern
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Der Unfall Anwalt

Rechtsanwalt Christian Jahreiss

Geboren in München, verwurzelt in Bayern, der Welt gegenüber offen, übe ich den Beruf des Rechtsanwalts seit 2007 in eigener Kanzlei für meine Mandanten aus. Seit 2014 sitze ich mit meinen Kollegen zusammen am Stachus im Herzen von München, mitten zwischen den Streitgerichten.

Seit dem ersten Tag liegt ein Tätigkeitsschwerpunkt im Verkehrsrecht und der Unfallregulierung. Gerne stelle ich meinen Mandanten meine Erfahrung  in der Unfallregulierung, der Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen und mein jahrelang gepflegtes Netzwerk aus Gutachtern, Werkstätten und Versicherungen zur Verfügung.

Unfall - was nun?!

Lassen Sie sich professionell von Ihrem Anwalt helfen,

NICHT vom Unfallgegner,

NICHT von seiner Versicherung!

Rufen Sie uns für eine erste kostenlose Einschätzung an.

089 / 54 78 13 03

Unfallregulierung

Mit dem Unfall fängt der Ärger meist erst an.

Versicherung, Polizei, Gutachter, Werkstatt, jeder will etwas und das ist nicht immer das Beste für den Geschädigten. Die professionelle Unfallregulierung durch einen Rechtsanwalt macht Sinn. Er steht als parteiischer Interessenvertreter als einziger Beteiligter allein auf der Seite des Geschädigten und hat die Erfahrung mit den Beteiligten und der Rechtslage adäquat umzugehen.

Kontakt zum Unfall Anwalt

Sie brauchen schnell Hilfe? Rufen Sie uns gerne an! Eine erste telefonische Einschätzung geben wir Ihnen kostenlos, auch wenn Sie schuld an dem Unfall gewesen sind oder es nicht wissen. Die dann anfallenden Kosten werden in der Regel vom Unfallgegner oder seiner Versicherung getragen.

Wie helfen wir Ihnen bei Ihrem Unfall?

Nutzen Sie unseren kostenfreien Telefonservice!
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Abklärung der Schuldfrage

Wir hören uns den Unfallhergang an und geben Ihnen unsere Einschätzung zur Schuldfrage. Dies ist relevant für das weitere Vorgehen hinsichtlich Beweissicherung, Reparaturauftrag, Mietfahrzeug und Strafverfahren.

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Unfallakteneinsicht bei der Polizei

Wir fordern für Sie die Ermittlungsakte der Polizei an, falls diese vor Ort war. Daraus ergeben sich die Personalien der Unfallbeteiligten und eine erste Einordnung des Hergangs. Die Akte erhalten Sie nur über einen Anwalt.

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Schriftverkehr mit den Beteiligten

Mit einem Anspruchsschreiben an die gegnerische Versicherung nehmen wir die Unfallabwicklung für Sie auf und führen dann die außergerichtliche Folgekorrespondenz bis Sie zufriedenstellend Unfallersatz erhalten haben oder eine Entscheidung über die Klageerhebung unumgänglich wird.

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Vertretung vor Gericht

Sollte die Durchsetzung Ihrer Ansprüche den Weg zum Gericht erfordern, fertigen wir für Sie die Klage und vertreten Sie selbstverständlich auch im Termin.

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Vertretung im Bussgeldverfahren

Wir vertreten Sie gerne im Bußgeld- oder Strafverfahren wenn Ihnen die Polizei einen Schuldvorwurf macht oder Sie selbst als Nebenkläger oder Zeuge auftreten.

Was kostet der Unfall-Anwalt?

Bei der Unfallregulierung trägt der Gegner die Kosten!

Der BGH ist der Auffassung, dass dem Geschädigten die Unfallregulierung mit der Versicherung auf Augenhöhe meist nur unter zu Hilfenahme eines Rechtsanwalts möglich ist. Deshalb sind die Kosten des Rechtsanwalts als eigene Schadenposition, zusätzlich zu den weiteren Schäden, zu ersetzen.

Selbst bei einer Teilschuld fallen durch die Beauftragung des Rechtsanwalts keine zusätzlichen Kosten für den Geschädigten an.

Das bedeutet: Wenn Sie keine Schuld oder nur Teilschuld tragen, kostet Sie der Anwalt keinen Cent.

Ihr Kontakt zum Unfall Anwalt

Rechtsanwalt Christian Jahreiss

Sophienstr. 1

80333 München

Gerne stehen wir Ihnen telefonisch oder per Mail zur Verfügung.

Weiteres Vorgehen:

Nach dem ersten Telefonat und Ihrer Entscheidung für einen Anwalt, senden wir Ihnen eine Vertretungsvollmacht und einen Kurzfragebogen zur Erfassung der notwendigen Daten zu. Nach Rücksendung bestelle ich mich gegenüber dem Unfallgegner bzw. seiner Versicherung als Ihr Anwalt. Sodann werde ich eine Haftungsübernahme fordern und die bereits bekannten Schäden geltend machen. Die Versicherung hat ein eigenes Prüfungsrecht hinsichtlich des Unfallgeschehens und der Unfallschäden. Mit einer ersten Auszahlung ist meist nicht vor vier Wochen zu rechnen.  Ab einer Regulierungsdauer von mehr als sechs Wochen kann eine Klage Sinn machen.

 

Da die Regulierung des Schadens meist länger dauert als eine Reparatur oder die Beschaffung eines Ersatzfahrzeugs, ist diese Entscheidung unabhängig vom Versicherungsfall zu treffen. Insbesondere wird ein Ersatzfahrzeug nicht für die Regulierungsdauer getragen, sondern nur für die zu erwartende Reparaturdauer/Wiederbeschaffungsdauer. Die sogenannte Schadensminderungspflicht verlangt vom Geschädigten sogar die Vorlage der Kosten, notfalls durch Aufnahme eines Kredits. Die Kredit-kosten sind wiederum vom Gegner zu ersetzen.