Womit müssen Sie beim Unfall rechnen
Als Geschädigter bleibt man ohne den richtigen Beistand oft den Kosten sitzen, oder wird nicht so entschädigt, wie es hätte sein können.
Besonders bei einem Verkehrsunfall stellt sich oft die Frage: Wer zahlt was, und wie viel?
249 BGB besagt zur Schadenersatzpflicht:
Der Geschädigte ist so zu stellen, als sei der Schaden nicht eingetreten (Naturalrestitution). Daneben gilt § 254 BGB, wonach der Geschädigte entsprechend seinem Mitverschulden auch seine Schäden mittragen muss.
Zu den möglichen Schäden zählen als Sachschäden:
- Wiederbeschaffungswert
- Reparaturkosten,
- Nutzungsausfall oder Mietfahrzeugkosten
- Abschleppkosten
- Gutachterkosten
Schäden an sonstigen Gegenständen etc.,
als Personenschäden:
- Heilbehandlungskosten
- Schmerzensgeld
- Haushaltsführungsschaden
- Verdienstausfallschäden etc.,
- aber auch die Rechtsanwaltskosten.